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Firmenautos werden teurer

Über die Anhebung des Sachbezugswertes für die Privatnutzung des firmeneigenen KFZ auf grundsätzlich 2% der Anschaffungskosten (max € 960) wurde bereits in der letzten Ausgabe der KlientenInfo berichtet. Interessant ist die Meinung der Finanzverwaltung zur Frage der Berechnung des Sachbezuges bei Poolfahrzeugen. Befindet sich kein KFZ im Fahrzeugpool, für das ein Sachbezug von 2% der Anschaffungskosten anzusetzen ist, sind max € 720 monatlich als Sachbezug anzusetzen. In allen anderen Fällen gilt der monatliche Höchstbetrag von € 960 . Anders formuliert, ein einziges Poolcar mit hohem CO2-Emissionswert „verschmutzt“ den gesamten Pool. Liegt die unentgeltliche Nutzung mehrerer KFZ für Privatfahrten vor (zB zwei oder mehrere PKW, PKW und Motorrad), ist der Sachbezug unter Berücksichtigung der CO2-Emissionsgrenzen für jedes einzelne KFZ anzusetzen. Das bedeutet, dass der entsprechende Sachbezug bis zur Höchstgrenze von € 720 bzw € 960 mehrmals (zB für jeden einzelnen PKW oder für PKW und Motorrad) anzusetzen ist.