Tel.: (+43) 2254 / 736 29

Sozialversicherungspflicht bei Dividenden/Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

In der gewerblichen Sozialversicherung zählen Dividenden, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält, zur Beitragsgrundlage. Da die SVA die Dividendenzahlungen aber nicht aus dem Einkommensteuerbescheid entnehmen kann, blieb diese Bestimmung lange Zeit unbeachtet. Nunmehr ist bei der Kapitalertragsteuer-Anmeldung für ausbezahlte Dividenden (27,5% KESt) auch die an einen GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlte Dividende samt seiner Sozialversicherungsnummer anzugeben.